Im Herzogtum Jülich-Berg änderten sich die Verordnungen und Dekrete, die die Situation der Juden bestimmten, je nach Herrscher. Seit 1514 mussten sie als Erkennungszeichen einen gelben Ring auf der Brust tragen. Während Johann III. im Jahre 1525 zwar den Wucher, speziell der Juden, unter Strafe stellte, deren Anwesenheit jedoch duldete, erließ sein Sohn Wilhelm IV. […]