1991 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz die Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes auf jüdische Migrant*innen aus der ehemaligen Sowjetunion. In ihren Herkunftsländern durften sie ihre Religion nicht öffentlich ausüben. Das Gesetz ermöglichte es ihnen und ihren Kindern, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus sowie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Insgesamt kamen so über 200.000 Menschen bis zum Beginn der 2000er Jahre […]