Im Herzogtum Jülich-Berg änderten sich die Verordnungen und Dekrete, die die Situation der Juden bestimmten, je nach Herrscher. Seit 1514 mussten sie als Erkennungszeichen einen gelben Ring auf der Brust tragen. Während Johann III. im Jahre 1525 zwar den Wucher, speziell der Juden, unter Strafe stellte, deren Anwesenheit jedoch duldete, erließ sein Sohn Wilhelm IV. im Jahr 1554 die Anweisung, dass alle Juden auszuweisen seien, auch diejenigen mit Schutzbriefen.
Die Androhung der Landesverweisung schien jedoch nicht flächendeckend umgesetzt worden zu sein, denn 1568 wurde im Protokoll eines „Schleifergerichts“ ein nicht namentlich benannter Jude erwähnt, der im Auftrag eines Solinger Schwertschmieds Schwerter schmiedete. Es wurde ihm untersagt, das Zeichen des Schmieds Jentgen auf die Schwerter zu schlagen, die er gehärtet und geschliffen hatte, da nur Jentgen dazu das Privileg inne hatte.
Dies ist die erste Erwähnung eines Juden in Solingen, der zudem ungewöhnlicherweise einem handwerklichen Beruf nachging. Die ersten namentlich bekannten Solinger Juden waren in der Regel als Metzger oder im Handel tätig. Erst in der Folge der napoleonischen Herrschaft (1806-1813) erlangten sie nicht nur staatsbürgerliche Gleichheit, sondern es fielen auch die Handwerksprivilegien, so dass sie sich an der Solinger Stahlwarenproduktion und am Waffenexporthandel beteiligen konnten.