Zeitweiliges Recht als Bürger

Als erste Stadt im preußischen Königreich wurde Halle 1806 von französischen Truppen Napoleons besetzt. Infolgedessen stand die Stadt als „Departement der Saale, District Halle“ unter Herrschaft des Königreich Westfalens, dessen Verfassung fortan galt. Für die halleschen Jüdinnen und Juden bedeutete dies eine erhebliche Verbesserung ihrer Lebensumstände. Mit dem königlichen Dekret vom Januar 1808 erhielten sie nicht nur die gleichen Rechte wie die christliche Bevölkerungsmehrheit, auch die für Juden geltenden Abgaben resp. Schutzgelder wurden abgeschafft und die völlige Religionsfreiheit garantiert. Obwohl die jüdische Gemeinschaft Halles nun die gleichen politischen Rechte wie die halleschen Bürger:innen besaß, mussten diese dennoch sogenannte „vorteilhafte Atteste“ und Abgaben hinterlegen, um das Bürgerrecht für die Saalestadt zu rechtfertigen. Die Vergabe des Bürger -und Handelsrechts in Halle war an ein bestimmtes Vermögen gebunden, sodass zunächst nur 18 jüdische Familien das Bürgerrecht zugesprochen wurde. 1829 lebten in der Stadt 103 Jüdinnen und Juden, davon 28 Kinder im schulfähigen Alter. Um diesen Kindern jüdischen Religionsunterricht geben zu können, wurde 1838 eine eigene Religionsschule neben der Synagoge am Großen Berlin errichtet. Damit behauptete die jüdische Gemeinde gleichzeitig ihren Platz unter den Glaubensgemeinschaften der Stadt. 

Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft wurde Juden ein Teil der gewährten Rechte wieder entzogen. Erst 1871 erhielten Jüdinnen und Juden staatsbürgerliche Rechte und wurden somit zu gleichberechtigten Bürgern. 

Tafel mit hebräischer Inschrift. Die Übersetzung lautet: „Zur Erinnerung an die Einrichtung des neu gebauten Hauses. Es wurde vollendet im Monat Elul des Jahres 5598 (=September 1838). Leihgabe der Jüdische Gemeinde im Stadtmuseum Halle. Foto: Thomas Ziegler

Zeitstrahl Halle

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