Das Dekret Kaiser Konstantins

Im frühen 4. Jahrhundert nach Christus weckte Köln, die Hauptstadt der niedergermanischen Provinz des Römischen Reichs, die Aufmerksamkeit Roms und des Kaisers. Die Mitglieder des Stadtrates der Colonia Claudia Ara Agrippinensium wandten sich in einer administrativen Angelegenheit an den Kaiser, der sich dieses Anliegens wohl umgehend annahm. Denn seine Reaktion erfolgte in Form eines im gesamten Imperium Romanum gültigen Erlasses mit Gesetzescharakter.

Das Dekret Konstantins aus dem Jahre 321 gestattete den Provinzstädten – mit gewissen Möglichkeiten von Sonderrechten und Entpflichtungen – die Berufung von Jüdinnen und Juden in den Stadtrat. Das Dekret wirft gleichzeitig ein Schlaglicht auf die jüdische Geschichte Kölns in der Spätantike.

Dieses Dekret ist die früheste Urkunde zur Existenz von Jüdinnen und Juden nördlich der Alpen, die sich erhalten hat. Das jüdische Leben in Deutschland blickt 2021 demzufolge auf eine 1700 jährige Geschichte zurück.

Das Dekret Konstantins von 321 ist als Abschrift in einer Gesetzessammlung überliefert, dem Codex Theodosianus. Darin wurde im Auftrag von Kaiser Theodosius II (408-450) zwischen 429 und 437 alle römischen Gesetze und kaiserlichen Konstitutionen , die seit dem Jahr 321 von Konstantin dem Großen und den folgenden römischen Kaisern erlassen wurden, in lateinischer Sprache und in abgekürzter Form gesammelt. Die älteste erhaltene Abschrift stammt aus dem 6. Jahrhundert und befindet sich heute im Vatikan.

MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier.

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