Urteil gegen die NS-Täter der Pogromnacht in Solingen

Sechs Monate nach einer Anzeige vom 24. August 1946 wurden erste Ermittlungen gegen die Täter der Pogrome von November 1938 eingeleitet. Die kommunistische Zeitung „Freiheit“ hatte im Februar 1947 in einem Artikel mit der Überschrift „Der Mörder ist unter uns“ darauf hingewiesen, dass einer der Männer, die an der Ermordung von Max Leven beteiligt gewesen waren, wieder in Solingen gesehen worden war. Der mutmaßliche Haupttäter, Armin Ritter, konnte 1947 verhaftet werden. Am 14. Januar 1948 begann in Wuppertal der Prozess wegen der Syngogen-Brandstiftung und der Erschießung von Max Leven. Er wurde jedoch nach einem Verhandlungstag bereits vertagt. Armin Ritter sollte zunächst auf seinen Geisteszustand hin untersucht werden. Erst am 21. Juli 1949 wurde der Prozess fortgesetzt. Am Tag darauf wurde das Urteil verkündet: Armin Ritter, der die tödlichen Schüsse auf Max Leven abgegeben hatte, wurde wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Totschlag zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, da wegen einer „Affektinkontinenz“ angeblich eine beschränkte Verantwortung vorlag. Ritter hatte 1930 einen Schädelbruch erlitten. Die anderen Beteiligten wurden zu zwei, bzw. anderthalb Jahren verurteilt, der ehemalige kommissarische Oberbürgermeister Rudolf Brückmann jedoch freigesprochen.

Rhein-Echo vom 23. Juli 1949 über die Verurteilung des Mörders von Max Leven und anderer Täter der Pogromnacht. Quelle: Stadtarchiv Solingen

Zeitstrahl Solingen

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben